Die aktuell gültigen Richtlinien des Grenzlandpokal-Wettstreits hier nochmal zum nachlesen:
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1.Durchführungsbestimmungen
1.1 Jährlich findet der Grenzlandpokal-Wettstreit statt, der im Monat April als eine Ganztagsveranstaltung durchgeführt werden soll. Nach Möglichkeit sollte der Wettstreit am 1. Osterferienwochenende ausgetragen werden.
1.2 Der Grenzlandpokal-Wettstreit ist unter dem Namen der Interessengemeinschaft durchzuführen. Diese ist bei der Plakatwerbung zu berücksichtigen.
1.3 Der Veranstalter des Grenzlandpoakl-Wettstreits ist verpflichtet, bis zum 31.12. des Vorjahres alle Vereine des Grenzraumes Ahaus-Borken-Bocholt-Hamminkeln einzuladen.
1.4 Mindestens 4 Wochen vor der Austragung des Grenzlandpokal-Wettstreites hat die Mitgliederversammlung stattzufinden, auf der u.a. die Auslosen der Startreihenfolge Der teilnehmenden Vereine erfolgt.
1.5 Der Gewinn des Grenzland-Pokals und die Ausrichtung des Grenzlandpokal-Wettstreites setzt eine Mitgliedschaft in der Interessensgemeinschaft voraus. Die Vereine, die nicht in der Interessengemeinschaft sind, aber zum Grenzraum gehören, können am Wettstreit teilnehmen, jedoch weder den Grenzlandpokal gewinnen, noch den Grenzlandpokal-Wettstreit durchführen. Nach zweimaliger Teilnahme ist eine Mitgliedschaft erforderlich, um weiter am Grenzlandpokal-Wettstreit teilzunehmen. Dieses ist vom Vorstand der Interessengemeinschaft zu prüfen.
1.6 Eine Mitgliedschaft ist gegeben, wenn der Jahresbeitrag für das Jahr, in dem der Grenzlandpokal-Wettstreit stattfindet, bis zum 28.02. bezahlt ist.
1.7 Der Ausrichter des Grenzlandpokals kann sich
sechs Jahre nach der Ausrichtung des letzten selbst ausgerichteten
Grenzlandwettsteites nicht wieder für eine Ausrichtung qualifizieren.
1.8 Der höchstplatzierte Verein der Marsch-Klasse, der nach dem Punkt
1.7 berechtigt ist für die Ausrichtung, ist verpflichtet im
darauffolgenden Jahr den Grenzlandpokal-Wettstreit nach den
Richtlinien des Grenzlandpokal-Wettstreits durchzuführen.
2. Programmablauf
2.1 Die Reihenfolge der einzelnen Klassen ist wie folgt festgelegt:
Wenn möglich Vormittags:
I. 1. Durchgang der Marschklasse (siehe Punkt 3.1)
II. Jugendklasse (siehe Punkt 3.4)
III. 2. Durchgang der Marschklasse C-Klasse (siehe Punkt 3.1)
IV.2. Durchgang der Marschklasse B-Klasse (siehe Punkt 3.1)
Wenn möglich Nachmittags:
V. Schüler-Klasse (siehe Punkt 3.3)
VI. 2. Durchgang der Marschklasse A-Klasse (siehe Punkt 3.1)
VII. Konzertklasse (siehe Punkt 3.5)
VIII. Siegerehrung
3. Bestimmungen zu den einzelnen Klassen
3.1 Marschklasse
Startberechtigung:
In der Marschklasse kann der Verein als Spielmanns-, Musikzug oder als
gemischter Spielmanns-/Musikzug auftreten.
Aufstellungsform:
Der Musikvortrag hat im Stehen zu erfolgen.
Literatur:
Es muss in jedem Durchgang ein Musikstück mit Marschcharakter gespielt werden, es ist jedoch darauf zu achten, das ausgewiesene Märsche bzw. Konzertmärsche vorgetragen werden.
Startreihenfolge 1. Durchgang:
Die Startreihenfolge des 1. Durchgangs wird auf der Mitgliederversammlung ausgelost. (offene Wertung)
Startreihenfolge 2. Durchgang:
Die Wertung des 1. Durchganges bestimmt die Startposition und Klasseneinteilung im zweiten Durchgang. D.h. der Verein mit der höchsten Wertung startet als letzter Starter in der A-Klasse, der Verein mit der niedrigsten Wertung startet als erster Verein in der C-Klasse. (offene Wertung).
Während der Jugendklasse wird durch das Rechenzentrum schnellstmöglich an öffentlicher Stelle bekannt gegeben welcher Verein in welcher Klasse an welchem Startplatz zu welcher Uhrzeit antritt.
Wenn sich die Anzahl der teilnehmenden Vereine in der Marschklasse rechnerisch nicht in 3 Klassen aufteilen lassen kann, wird zunächst die A-Klasse mit einem Verein mehr starten, wenn dies auch noch nicht ausreicht dann die B-Klasse auch mit einem Verein mehr. (Beispiel: 14 Vereine ergeben: 5 Starter A-Klasse, 5 Starter B-Klasse, 4 Starter C-Klasse)
Wertung:
Durch die Wertung im 1. Durchgang wird die Klasse (C-/B-/A-) festgelegt und durch die Addition beider Durchgänge wird die Platzierung in dieser Klasse ermittelt.
Nach jedem Auftritt im 1. DG Marschklasse muss der Wertungsbogen sofort von den Wertungsrichtern ans Rechenzentrum gebracht werden. Ein Sammeln der Wertungsbögen würde eine zeitnahe Klasseneinteilung verzögern.
Pokale erhalten:
1., 2. und 3. Platz A-Klasse
1., 2. und 3. Platz B-Klasse
1., 2. und 3. Platz C-Klasse
3.2 Blechbläser-Klasse
Entfällt!
3.3 Schülerklasse
Startberechtigung:
Diese Klasse ist ausschließlich für Nachwuchsgruppen. In dieser Klasse
können Spielgemeinschaften aus mehreren Vereinen starten.
Aufstellungsform:
Der Musikvortrag kann im Stehen oder Sitzen durchgeführt werden.
Sollte der
Musikvortrag im Sitzen durchgeführt werden, ist dies bei der Anmeldung
dem
Ausrichter mitzuteilen, damit Stühle bereitgestellt werden.
Literatur:
Es können ein oder mehrere Musikstücke vorgetragen werden. Der Vortrag
sollte jedoch nicht länger als 10 Min. andauern. Unter anderem sollte
darauf geachtet werden, dass die Musikstücke altersgerecht und im
Schwierigkeitsgrad dem Leistungsstand von Schülern entsprechen.
Wertung:
Eine Wertung erfolgt nicht.
Nach dem Vortrag findet ein Beratungsgespräch statt, welches den
jungen Musikern
Und deren Ausbilder wertvolle Ratschläge und Motivation für die
weitere Ausbildung geben sollte. Die Beurteilung und die
Wertungsgespräche sollten durch qualifizierte Ausbilder/Prüfer mit
Erfahrung im Umgang mir der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen
erfolgen. Die Wertungsrichter (siehe Punkt 7) sind hierfür nicht
einzusetzen da die Schülerklasse wenn möglich in deren Mittagspause
ausgetragen werden soll.
Pokale erhalten:
- Die teilnehmenden Nachwuchsgruppen erhalten jeweils einen Pokal.
Sonstige Bestimmungen:
- Kinder und Jugendliche, die in dieser Klasse starten, dürfen in
keiner anderen Klasse starten.
- Das Dirigat kann auch von einem Senior durchgeführt werden.
- Die Schülerklasse sollte während der Mittagspause der
Wertungsrichter ausgetragen werden.
- Der Veranstalter des Grenzlandpokal-Wettstreites kann in der
Schülerklasse starten.
3.4 Jugendklasse
Startberechtigung:
- Es können Jugendliche bis 21 Jahre starten. Ausschlaggebend ist das
Lebensalter zu Beginn des Veranstaltungsjahres (Stichtag 01.01.).
- Eine Alterkontrolle (Stichprobe/Personalausweis) kann vom Vorstand
der Interessensgemeinschaft durchgeführt werden.
- Bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers wird der betr.
Jugendzug sofort disqualifiziert.
- Der Stabführer oder Dirigent unterliegt keiner Altersgrenze, in der
Dirigentenwertung werden jedoch nur Dirigenten unter 21 Jahren
bewertet.
Aufstellungsform:
Der Musikvortrag sollte in der Regel im Stehen durchgeführt werden,
wenn jedoch der Zeitplan es erlaubt darf der ausrichtende Verein
alternativ auch ein Spielen im Sitzen anbieten.
Literatur:
Es müssen 2 Musikstücke (Marsch oder Konzert) in einem Auftritt
vorgetragen werden, jedoch muss darauf geachtet werden, dass
mindestens ein Musikstück nicht in einer der anderen Klassen vom
Verein vorgetragen wird.
Wertung:
Jedes Musikstück wird einzeln bewertet. Die Punktzahlen des 1. und 2.
Musikstückes werden zusammengerechnet und ergeben das Endergebnis
(geheime Wertung).
Pokale erhalten:
1., 2. und 3. Platz Jugendklasse
Sonstige Bestimmungen:
- Der Veranstalter des Grenzlandpokal-Wettstreites kann in der
Jugendklasse starten.
- Der Sieger ist Jugendgrenzlandpokalsieger.
3.5 Konzertklasse
Startberechtigung:
In der Konzertklasse kann der Verein als Spielmanns-, Musikzug oder als gemischter Spielmanns-/Musikzug auftreten.
Aufstellungsform:
Ist jedem teilnehmenden Verein freigestellt.
Wertung:
Eine Wertung = Endergebnis (geheime Wertung)
Pokale erhalten:
1., 2. und 3. Platz Konzertklasse
3.6 Grenzlandklasse
Entfällt!
3.7 Marschbewertung
Der Veranstalter kann selbst entscheiden, ob er die Marschbewertung durchführen möchte.
Die Marschwertung in der Bewegung bietet nur den Vereinen die Möglichkeit, die nicht am Bühnenspiel teilnehmen, sich am Grenzland- Pokalwettstreit zu beteiligen.
Wertung:
Als Wertungsrichter, kann je ein Mitglied der teilnehmenden Vereine, in der Marschbewertung, verpflichtet werden.
4. Sonstige Bestimmungen
- In allen Klassen sind Notenpulte zulässig.
- Die Form des Dirigierens ist dem Dirigenten freigestellt.
- Jeder aktive Musiker ist nur für einen Verein spielberechtigt.
- Es müssen keine Partituren vorgelegt werden.
5. Instrumentale Besetzung
Für alle Klassen:
Es dürfen nur spielleuttypische Instrumente eingesetzt werden. Erlaubt sind Diskant-, Sopran-, Alt-, Tenor-, und Klappenflöten (Konzertflöten) in beliebiger Stimmung und Ausführung.
Schlag- und Malletinstrumente sind beliebig einsetzbar.
Bei Blechbläsern dürfen nur Blechblasinstrumente eingesetzt werden, oder als kombinierte Korps zusätzlich die Flöten wie oben beschrieben.
6. Wertung
6.1 Wertungssystem
Offene oder geheime Wertung ist in den einzelnen Klassen festgelegt.
Der Ausrichter hat dafür zu sorgen, dass bei offener Wertung die Punkte von jedem Wertungsrichter für alle sichtbar bekannt gegeben werden.
Bei geheimer Wertung ist nach der Pokalverleihung die sichtbare Veröffentlichung nachzuholen. (Mappe mit Wertungsunterlagen für die Vereine)
Die Wertung beginnt mit dem Einsatzzeichen des Dirigenten und endet mit dem Schlußzeichen des Dirigenten.
Für jede Wertung können 1,0 bis 10,0 Punkte (In 0,5 Punkte Schritten) je Wertungsrichter vergeben werden. Die Punkte werden an Schulnoten gekoppelt (sprechende Wertung):
Punkte: Schulnote:
10,0 9,5 9,0 sehr gut
8,5 8,0 7,5 7,0 gut
6,5 6,0 5,5 5,0 befriedigend
4,5 4,0 3,5 3,0 ausreichend
2,5 2,0 1,5 1,0 mangelhaft
Wertungskriterien sind:
1. technische Schulung der Musiker –
Blasinstrumente
2. technische Schulung der Musiker – Schlaginstrumente
3. Rhytmik
4. Dynamik
5. Intonation
6. Musikalische Ausführung / Gesamteindruck
7. Der Dirigent wird gesondert gewertet (1.,2.,3. Platz)
6.2 Vergabe Grenzland-Pokal
- Die Wertung für die Vergabe des Grenzland-Pokals ergibt sich aus der Addition des 1. DG Marschklasse, des 2. DG Marschklasse (Unabhängig von der Klasseneinteilung) und der Wertung in der Konzertklasse.
- Für den Gewinn des Grenzland-Pokals sind alle teilnehmenden Mitglieds-Verein berechtigt.
- Der Grenzlandpokal wird als Wanderpokal von der Grenzland-Interessensgemeinschaft gestellt und verbleibt bis zur Mitgliederversammlung im Folgejahr bei dem erfolgreichen Verein.
- Der siegreiche Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wanderpokal am Tage der Mitgliederversammlung dem ausrichtenden Verein zur Verfügung steht.
7. Wertungsrichter
Es müssen mind. zwei Wertungsrichter eingesetzt werden.
Die Wertungsrichter müssen auf der Mitgliederversammlung namentlich bekannt gegeben werden.
Der Ausrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wertungsrichter den ausgearbeiteten Honorarvertrag unterschreiben.
Die Wertungsrichter dürfen weder Mitglied eines teilnehmenden Vereins der Interessensgemeinschaft noch Ausbilder dort sein.
Das Wertungsgremium ist in jedem Fall maßgebend und unanfechtbar in seiner Entscheidung.
Den Wertungsrichtern sind 4 Wochen vor Beginn des Grenzlandpokal –Wettstreits die Wertungsrichtlinien der Grenzland-Interessengemeinschaft durch den Veranstalter zu übersenden.
Eine Stunde vor Beginn des Wettstreits werden die Wertungsrichter vom Vorstand der Grenzland Interessengemeinschaft und dem Ausrichter des Wettstreits über die Wertungsrichtlinien informiert.
8. Startgeld
Das Startgeld wird von der Mitgliederversammlung festgelegt (z. Z. pro Spieler 1,50EUR) für Marschklasse und Jugendklasse (ausgenommen Konzert- und Schülerklasse).
Das Startgeld für die Konzertklasse wird von der Mitgliederversammlung festgelegt (z.Z. pauschal 15,00 EUR je Verein).
Für die Schülerklasse wird kein Startgeld erhoben.
9. Programmablauf
Für den reibungslosen Ablauf in organisatorischer Hinsicht ist der Veranstalter verantwortlich.
Der Veranstalter kann den Vorstand der Interessensgemeinschaft als Berater hinzuziehen.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der bekannt gegebene Zeitplan eingehalten wird. Bei Zeitverschiebungen nach vorne sind entsprechende Pausen einzulegen.
10. Herbstwettstreit
Um das Bevölkerungsinteresse für die Spielmanns- und Fanfarenmusik zu verbessern, kann neben dem Grenzlandpokal-Wettstreit im Herbst ein weiterer Wettstreit im Namen der Grenzland-Interessengemeinschaft durchgeführt werden.Zur Ausrichtung können sich Mitgliedsvereine freiwillig melden.
11. Änderungen/Erweiterungen der Richtlinien
Anträge über Änderungen oder Erweiterungen der Richtlinien müssen schriftlich vier Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden zugeleitet werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Anträge mit einfacher Mehrheit.
Ramsdorf, den 21.01.2007
Quelle:
Spielmannszug Oeding